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Information zur Anerkennung nichtrheinischer Berufsbefähigungen

Seit 1. Dezember 2015 werden nichtrheinische, in Tschechien und Rumänien erworbene Berufsbefähigungen von der ZKR unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:

Tschechien, Schule Decin (Mittelschule für Schifffahrt und technisches Handwerk):

  1. Die Befähigung zum Matrosen wurde durch eine Berufsausbildung erworben, die im September 2014 oder später oder begonnen worden ist oder durch eine Berufsausbildung, die zwischen September 2009 und August 2014 begonnen worden ist, wenn mind. eine Fahrzeit von 180 Tagen absolviert wurde
  2. und durch das Abschlussprüfzeugnis und den Lehrbrief bestätigt worden ist.

Rumänien, CERANOV (Rumänisches Maritimes Schulungszentrum):

  1. Die Befähigung zum Matrosen wurde durch eine Berufsausbildung erworben, die im Januar 2015 oder später begonnen worden ist
  2. und Personen betrifft, die mind. 18 Jahre alt sind.

Um auf dem Rhein tätig zu werden, müssen sich die Absolventen dieser Schulen an die zuständige nationale Behörde wenden, der es obliegt, die Korrektheit der Bescheinigungen zu überprüfen. (FS)

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