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IRP belegt: Wasserstraßen sind unterfinanziert

Aus dem aktuellen „Investitionsrahmenplan“ des BMVI (IRP) geht hervor, dass der Bund nach wie vor zu wenig Haushaltsmittel für Erhalt und Ausbau der Wasserstraßen zur Verfügung stellt (s. das beigefügte Schaubild). Der Bericht bestätigt die Mängel, die der BDB seit Jahren anprangert: Etwa die Hälfte der Wehranlagen und rund 60 % der Schleusenanlagen wurde vor 1950 errichtet, etwa 10 % (Wehre) bis 20 % (Schleusen) sogar vor 1900. Die technische Nutzungsdauer der genannten Anlagentypen von rund 80 Jahren ist an vielen Anlagen bereits erreicht oder überschritten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum angesichts dieser Zustände die Finanzplanung des Bundes eine sinkende Investitionslinie im Bereich der Wasserstraßen vorsieht.

Schaubild: BMVI