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Änderung der Meldepflicht auf der Mosel

Ab dem 1. Juli 2020 werden sich, so teilt die Moselkommission mit, die Bestimmungen des § 9.05 Moselschifffahrtspolizeiverordnung zum Melden auf der internationalen Mosel (d.h. zwischen Koblenz und Metz) ändern. Neu ist, dass sich einige Schiffstypen ab diesem Datum zwingend elektronisch melden müssen. Betroffen von der neuen Regelung sind die Container- und Tankschifffahrt sowie Schiffe, die gefährliche Güter gemäß ADN transportieren. Die Moselkommission hat einen entsprechenden Informations-Flyer aufgelegt, der die wichtigsten Aspekte zur neuen Melde-Regelung beinhaltet. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

Foto: (C) WSV