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Leichterer Zugang zu Streckenkunde auf der Havel

Nach den Sperrungen der Schleusen Wusterwitz und Niegripp 2015/2016, die voraussichtlich nicht die letzten ihrer Art sind, hat der BDB beantragt, nach dem Vorbild der Oberweser Erleichterungen für die Zulassung zur Streckenprüfung auf der Unteren Havel zu gewähren. Die GDWS hat diesem Antrag zugestimmt und einen Kriterienkatalog, angelehnt an die Kriterien für die Oberweser, erarbeitet. Vorgesehen sind darin u.a. eine Reduzierung der Streckenfahrten von 16 auf 8, davon mindestens 4 Fahrten zu Tal innerhalb der letzten 24 Monate. Voraussetzung ist, dass der Schiffsführer das Patent A oder B und mindestens 5 Jahre im Besitz eines Streckenzeugnisses für einen weiteren Strom, z.B. Rhein oder Elbe, sind. Die eigentliche Streckenkundeprüfung behält ihren bisherigen Schwierigkeitsgrad. Der Verband hält seine Mitglieder über die konkrete Umsetzung der Pläne auf dem Laufenden. (FS)

Foto: WSA Brandenburg

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