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Verordnungen zum Mindestlohngesetz enttäuschen

Die am 4.12.2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnungen zur Vereinfachung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz enttäuschen. Zwar wird Unternehmern mit Sitz im Ausland nicht mehr bei jedem Grenzübertritt eine Meldung bei der Bundesfinanzdirektion West zugemutet, doch bleiben Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit bestehen, die weitergehen als in der Vereinbarung der EU-Sozialpartner zur Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt vorgesehen. Auch stellen sich weitere Fragen, zum Beispiel ob in- und ausländische Unternehmer einem vergleichbaren Kontrollniveau ausgesetzt werden oder wie Aufzeichnungspflichten für Landpersonal in der Binnenschifffahrt weiter vereinfacht werden können. Ein heute zum letzten Punkt vom Bundesfinanzministerium vorgelegter Entwurf geht jedenfalls nicht weit genug und schafft es nicht, den bürokratischen Aufwand auf ein vertretbares Mass zu bringen. (JR)

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