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Vorschriften über Schifffahrtsgebühren sollen aufgehoben werden

Die Bundesregierung will die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt stärken und plant daher die Aufhebung von Vorschriften, die eine Verpflichtung des Bundes zur Erhebung von Gebühren für das Befahren der Bundeswasserstraßen begründen. Der dazu vorgelegte Gesetzesentwurf „zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt“, den der BDB ausdrücklich begrüßt hatte, wird diese Woche im Bundestag behandelt. Durch die Neuregelung soll u.a. § 1 des BGebG geändert werden, wonach der Bund verpflichtet ist, Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zu erheben. Das Befahren der Wasserstraßen soll dem Geltungsbereich des BGebG entzogen werden.

Foto: Anders als im übrigen Wasserstraßennetz soll das Befahren des NOK weiter gebührenpflichtig bleiben.

(C) WSV