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IHK veröffentlicht Rechtsvorschrift „Meister in der Binnenschifffahrt“

Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg hat als die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Binnenschifffahrtsmeister bzw. zur Geprüften Binnenschifffahrtsmeisterin erlassen. Die Prüfung gliedert sich in die Teile „Grundlegende Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“. Auf Grundlage dieser Rechtsvorschrift, die Mitglieder bei der BDB-Geschäftsstelle erhalten können, werden (Rahmen-)lehrpläne entwickelt. (FS)

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