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Änderung der Vorschriften für die freie Sicht

Der BDB hat für seine Mitglieder Informationen über die Änderung der Vorschriften für die freie Sicht zusammengetragen. Anlass ist die jüngste Mitteilung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über eine Änderung in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV). Die ZKR hat definiert, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit eine Ausdehnung des Sichtschattens von 350 m auf 500 m vor dem Bug unter Aufrechterhaltung der Sicherheit der Schifffahrt möglich ist. Konkret in Betracht kommt dabei eine Installation von Radar und Videoanlagen, für die es schon eine Dienstanweisung an die Schiffsuntersuchungskommissionen gab. Der Ausgleich des Sichtschattens erleichtert die Beförderung von Containern und großvolumiger Güter in der Binnenschifffahrt. Durch eine koordinierte Anpassung von RheinSchPV und der schiffbaulichen Anforderungen an die freie Sicht wird jetzt mehr Rechtssicherheit geschaffen und gute Praxis beim Gebrauch von Kameras und der Installation von Radarantennen festgeschrieben. (FS)

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