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BDB kritisiert geplantes Verbot von Schwenkbäumen

Der BDB kritisiert Bestrebungen der Berufsgenossenschaft (BG), Schwenkbäume auf Binnenschiffen im Zuge des Inkrafttretens der möglichen neuen UVV „Fahrzeuge in der Binnenschifffahrt“ nicht mehr zuzulassen. Bisher waren Schwenkbäume zugelassen, sofern sich diese in einem verwendungsbereiten Zustand befinden. Bei dieser Regelung soll es nach Ansicht des Verbandes auch künftig bleiben. Ein Verbot lässt außer Acht, dass Schwenkbäume beispielsweise bei Anlegen eines Schiffes an einer schrägen Böschung ein sicheres Mittel sind, um an Land zu kommen, wenn die Poller/Ringe mehrere Meter entfernt sind. Andernfalls müsste ein Matrose mit einer Leiter an Land gehen, die er in eine steinige Böschung stellen müsste, um das Schiff zu befestigen – ein deutliches höheres Sicherheitsrisiko! Auch bei Hochwasserlagen oder in Falle für größere Schiffe zu kurz konzipierter Lade- und Löschstellen spielt der Einsatz des Schwenkbaums eine Rolle, so dass er – auch wenn insgesamt selten benötigt – weiterhin zugelassen sein muss. Im Übrigen wurden in den letzten Jahren keine Unfälle mit Schwenkbäumen bekannt, so dass ein Verbot nicht notwendig erscheint. Der BDB hält seine Mitglieder über die Angelegenheit unterrichtet. (FS)

 

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