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Bundesregierung: Kein Anlass für Tempolimit auf dem Rhein

Kölns OB Henriette Reker hatte vor kurzem ein Tempolimit für Binnenschiffe auf dem Rhein gefordert. Der BDB hatte darauf mit einer Pressemitteilung auf die Unsinnigkeit eines solchen Vorhabens sowie auf die nicht vorhandene Rechtsetzungsbefugnis der Stadt Köln in dieser Angelegenheit (der Rhein wird durch die ZKR auf Grundlage der Mannheimer Akte verwaltet) hingewiesen. Nun äußerte sich die Bundesregierung im Rahmen einer Anfrage der FDP im Parlament zu diesem Thema. Die Regierung sieht keinen Anlass für ein Tempolimit für Schiffe auf dem Rhein. Ausschlaggebend für die Emissionen, die von der Schifffahrt ausgehen, seien Strömung, Gewässertiefe oder Ladung, heißt es in der Antwort. Der Einfluss fahrender Schiffe auf die Belastung mit Stickoxid in den Innenstädten sei eher unbedeutend. Anders sehe es z.B. in Häfen aus, wo ein Tempolimit jedoch nicht anwendbar sei. Die Regierung stellt weiterhin klar, dass die Geschwindigkeit eines Binnenschiffs nicht relevant sei. Vielmehr hängt die Emissionsbelastung davon ab, ob ein Schiff stromauf- oder stromabwärts fahre und ob es voll beladen oder leer sei. Außerdem spielten die meteorologischen Gegebenheiten eine größere Rolle als z.B. bei Autos, schreibt die Regierung, die ferner auf eine Studie der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) aus dem Jahr 2015 hinweist. Die BfG hatte seinerzeit ermittelt, dass die in der Flussmitte emittierten Stickoxide sich auf die unmittelbare Flussnähe beschränken. Über die Beantwortung der Anfrage wurde auch in der Presse berichtet, u.a. hier. (FS)