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EU-Kommission nimmt Arbeitszeitregelung an

Die Europäische Kommission hat am 7. Juli 2014 Vorschriften für Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt im Sinne der Sozialpartnervereinbarung über die Arbeitszeit angenommen und wird den Vorschlag nun zur Beratung an den Rat überweisen. Das Abkommen enthält Mindestvorschriften für die Arbeitszeitgestaltung auf Schiffen, die im Personen- oder Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen in der EU eingesetzt werden. Diese Vorschriften würden für die Mitglieder der Besatzung und für das Bordpersonal gelten und damit die allgemeine Arbeitszeitrichtlinie ergänzen.

Nähere Informationen sind über Pressemitteilung EU-Kommission zur Arbeitszeitregelung abrufbar.

(Gr)