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EU-Staaten winken Arbeitszeitvereinbarung für die Binnenschifffahrt durch

Die EU-Kommission hat mit dem Rat am 11. Dezember 2014 eine informelle Einigung über die Richtlinie zur Umsetzung der Arbeitszeitvereinbarung von EBU, ESO und ETF erreicht. Damit kann jetzt die Feinarbeit an der Richtlinie begonnen werden, die der formellen Annahme durch die EU-Staaten vorausgeht. Nach diesem Zeitpunkt richtet sich auch das Inkrafttreten der neuen Regeln. Die Mitgliedstaaten der EU konnten die von den Sozialpartnern vereinbarten Ausnahmen von der allgemeinen Arbeitszeitrichtlinie textlich nicht ändern, sondern nur annehmen oder ablehnen. Nach der am 15. Februar 2012 geschlossenen Sozialpartnervereinbarung darf die nautische Besatzung und das Bordpersonal in einem Zeitraum von 12 Monaten durchschnittlich wöchentlich 48 Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit während der Nacht ist auf 42 Stunden pro Woche begrenzt. Die tägliche Mindestruhezeit beträgt 10 Stunden, von denen 6 Stunden ohne Unterbrechung gewährt werden müssen. Sonderregeln gibt es für die saisonale Fahrgastschifffahrt. (JR)

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