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Landwehrkanal: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich

In Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahmen im Landwehrkanal hat die Planfeststellungsbehörde bei der GDWS in Magdeburg die Auswirkungen im Vorhabengebiet auf Natur und Umwelt überprüft und kam zu dem Ergebnis, das diese so gering sind, dass keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Diese Entscheidung wurde am 15. April 2016 im Amtsblatt des BMVI bekannt gegeben und damit wirksam. Die Begründung kann bei der GDWS in Magdeburg nach Anmeldung eingesehen werden. (FS)

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