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LNG-Tankstellennetz in Binnenhäfen muss bis 2030 realisiert werden

Die Ende September vom Rat der Europäischen Union beschlossene „AFID – Alternative Fuels Infrastructure Directive“ (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe), die Mindestanforderungen für die Errichtung von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe, insbesondere LNG für den Straßen- und Schiffsverkehr festlegt, muss nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt von den Mitgliedstaaten binnen 24 Monaten umgesetzt werden. In Binnenhäfen muss bis spätestens 31. Dezember 2030 eine angemessene Anzahl an LNG-Tankstellen eingerichtet sein (in Seehäfen bereits bis Ende 2025), damit LNG-Binnenschiffe oder LNG-Seeschiffe im gesamten TEN-V-Kernnetz verkehren können. Basis für die Auswahl der Häfen sind der nationale Strategierahmen und die Markterfordernisse. Ursprünglich hatte die EU-Kommission den 31. Dezember 2025 als Stichtag für LNG auch in Binnenhäfen vorgesehen. Das wäre zu ambitioniert gewesen, genau wie der einstige Vorschlag, in jedem Binnenhafen im TEN-Kernnetz eine LNG Tankstelle vorzusehen. Der BDB begrüßt den jetzt gefundenen Kompromiss als sachgerechte Lösung. (FS)

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