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Moselkommission verlängert Bezahlverfahren ohne persönlichen Kontakt

Die Moselkommission tagte am 25. November 2021 per Videokonferenz unter der Leitung von Norman Gerhardt, dem Vorsitzenden der deutschen Delegation. Dabei wurden einige für das Gewerbe relevante Beschlüsse gefasst: Die sog. Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben wurde von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem verlegt. Hintergrund ist, dass am 22. November 2021 die zweite Schleuse Trier sowie die neue Leitzentrale in Trier eröffnet wurden, was mit einer Umgestaltung des Betriebsgeländes einherging. Da sich der Fußweg für die Schiffsbesatzungen in Trier dadurch deutlich verlängern würden, entschied sich das Gremium für die Verlegung nach Detzem. Trier bleibt jedoch weiterhin Hilfshebestelle. Da die Corona-Pandemie die Moselschifffahrt immer noch beeinträchtigt, hat die Moselkommission entschieden, als Beitrag zur Aufrechterhaltung des Betriebs Infrastruktur, zur Sicherstellung der Güterschifffahrt auf der Mosel und zum Schutz der in der Binnenschifffahrt tätigen Personen, ihren seit 23. März 2020 geltenden Beschluss zu verlängern. Dieser beinhaltet u.a., dass die Mitgliedstaaten und Binnenschiffer ausschließlich Bezahlverfahren ohne persönlichen Kontakt bei der Abgabenerhebung anwenden können und dass der Stempelzwang bei der Erhebung der Abgaben aufgehoben werden kann.