Neue DIN-Norm für Schleusen eingeführt

Die Bundesanstalt für Wasserbau teilt mit, dass die Norm „Schleusen der Binnenschifffahrtsstraßen – Grundsätze für Abmessungen und Ausrüstung“ (DIN 19703) mittlerweile in das TR-W (Technisches Regelwerk Wasserstraßen) eingestellt wurde und damit verbindlich von der WSV anzuwenden ist. Gegenüber der Vorgängernorm von 1995 enthält die Regelung einen präzisierten Anwendungsbereich: sie  gilt 1:1 für neu zu errichtende massive Schleusen, für bestehende Bauwerke (beispielsweise im Rahmen einer Grundinstandsetzung) gilt sie sinngemäß. Außerdem wurde die Nutzlänge bei kurzen Schleusen von 110 m auf 140 m verlängert und die Kammerbreite von 12 m auf 12,50 m vergrößert. Neu geregelt wurde auch der Einsatz von Schwimmpollern und besser an die Erfordernisse der Schifffahrt angepasst. Sie sind künftig ab einer Fallhöhe von 4 m anzuordnen. Der BDB hatte seinerzeit aufgrund der dargestellten Punkte den Anstoß zur Überarbeitung der DIN-Norm gegeben. (FS)

Foto: WSV/ WNA Magdeburg

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