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Neue Lösungen für Fahrgastschiffsantriebe gesucht

In das Moratorium für bestimmte Übergangsvorschriften, das die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt im vergangenen Plenum beschlossen hat, wurde von Deutschland auf Vorschlag des BDB auch § 15.07 RheinSchUO aufgenommen. Daher muss bei der Attesterneuerung nach dem 1.1.2015 vorläufig noch kein redundantes Antriebssystem in einem nach Typ A60 getrennten zweiten Maschinenraum eingebaut sein. Nach der dem BDB im November 2014 mitgeteilten Einigung der ZKR-Staaten, welche Delegation bei welcher Vorschrift die Verantwortung für die Suche nach alternativen Lösungen zu den ggf. zu überarbeitenden Vorschriften trägt, erwartet das BMVI vom Gewerbe die Vorlage belastbarer Ergebnisse von Untersuchungen zu Alternativen. Der BDB wird sich dazu im internationalen Verband EBU abstimmen und bei der Erarbeitung von Lösungen regelmäßig das BMVI beteiligen. Einen ersten Zwischenbericht möchte der Verband bei der nächsten Vollversammlung der Fahrgastschifffahrt im BDB am 13. März 2015 erstatten. (JR)

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